Allgemeine Informationen für Anbieter
Beauftragung
Mittels Ihres Objektangebotes beauftragen Sie als Anbieter die Kleinecke, erste mitwohnzentrale e. K., mit der Vermietung Ihres Wohnraumes. Die Kleinecke, erste mitwohnzentrale e. K. ist in dem Fall berechtigt, das Objekt auf branchenübliche Weise an Interessenten anzubieten. Dies schließt die Veröffentlichung im Internet und anderen Medien mit ein. Veröffentlichungen erfolgen in der Regel unter Angabe der allgemeinen Objektbeschreibung, Fotos ggf. einem Exposé sowie des Straßennamens (ohne Hausnummer) oder des Bezirks. Ihre Kontaktdaten werden im Bedarfsfall nur an registrierte Mietinteressenten weitergegeben, sofern erwünscht.
Untervermietung
Als Anbieter eines Objektes bedarf es Ihrer Erlaubnis zur Untervermietung seitens des Eigentümers / Verwalters des zu vermittelnden Objektes. Wir behalten uns vor, Ihnen unseren angefallenen Aufwand in Rechnung zu stellen, sofern Sie uns ein Objekt unberechtigter Weise zur Vermietung übergeben haben.
Unentgeltliche Gebrauchsüberlassung
Im Falle eines Vertragsabschlusses zur unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung wird zur Provisionsberechnung der geldliche Gebrauchswert dieses Objektes zugrunde gelegt. Der geldliche Gebrauchswert eines Objektes wird durch seinen üblichen Mietpreis bestimmt.
Kosten für Dienstleistungen
Wir bieten Ihnen vielfältige Dienstleistungen an. Die Nutzung unserer Dienstleistung ist für Sie als Anbieter kostenpflichtig. Diese umfassen je nach Bedarf:
- Durchführung von Besichtigungsterminen
- Erstellung von Mietverträgen
- Umfassende Beratung in allen Angelegenheiten
- Komplettservice, welcher u.a. die Schlüsselverwaltung, das Mietinkasso, Wohnungsabnahmen sowie Wohnungsübergaben beinhaltet
- Aus Wunsch organisieren wir die Vermittlung von kostengünstigen Reinigungsdiensten, insbesondere zur Endreinigung Ihres Objekts
Aktualität der Informationen
Eine erfolgreiche Vermittlung Ihres Objektes basiert auf der Aktualität Ihrer Angaben. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend sofern
- sich die Daten Ihres Objektes geändert haben
(Ausstattungsmerkmale, Verfügungszeitraum, Miethöhe), - Ihre Kontaktdaten nicht mehr aktuell sind,
- Sie z. B. infolge eines Urlaubes nicht oder schlecht erreichbar sind,
- Sie bereits einen Mietvertrag abgeschlossen haben.
Sollte das Objekt nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind Sie als Anbieter verpflichtet, die Kleinecke, erste mitwohnzentrale e. K. darüber zu informieren. Sollte eine Vermietung des Objektes ohne die Beteiligung der Kleinecke, erste mitwohnzentrale e. K. erfolgt sein, so sind Sie verpflichtet dies unserer Agentur auch mitzuteilen sowie die Quelle durch die die Vermietung erfolgt ist, zu nennen.
Kündigung
Der von Ihnen erteilte Vermittlungsauftrag für Ihr Objekt ist unbefristet. Er kann beidseitig jederzeit schriftlich ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Datenschutz
Die im Rahmen des Vermittlungsauftrages erhobenen Daten werden gemäß des GDSG ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung des Auftrages verwendet und hierzu auf elektronischen Medien gespeichert.
Teilunwirksamkeitsklausel
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Sollte eine der Bestimmungen dieses Auftrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen.
Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.
Haftungsbeschränkung
Kleinecke, erste mitwohnzentrale e. K. haftet nicht für Schadensansprüche, die aus Zeitverzögerungen, Objektmängeln oder dem nicht Zustandekommen eines Mietvertrages resultieren. Desgleichen sind sämtliche Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben, von der Haftung seitens der Kleinecke, erste mitwohnzentrale e. K. ausgeschlossen.
Gerichtsstand
Soweit eine gesetzliche Vereinbarung zulässig ist, gilt Berlin als Gerichtsstand als vereinbart.